Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Boizenborg
Boizenborg Stadt in Ha, hatte bis in das 19. Jahrh. das Recht, einen besonderen Scheffel zu führen: 'ordnen ... Wir ..., daß ein jedweder, so einen Scheffel begehret, solchen von Bürgermeister und Rath der fünf Städte Rostock, Parchim, Güstrau, Schwerin und Boitzenburg fodern, daselbst wrogen und regulieren lassen ... soll' (1703) Bär. Gr.-Ges. 626; 'der Rostocker Kornscheffel mit dem Boitzenburger ist als allgemeiner Landesscheffel anbefohlen. Nur den Städten Parchim, Grabow und Dömitz ist es bei ihrem Verkehr mit den Auswärtigen erlaubt, den daselbst gebräuchlichen großen Parchimer Scheffel …