Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Böser Blick
Böser Blick ( böses Auge ), die gewissen Personen angeblich innewohnende Zauberkraft, durch neidische oder übelwollende Blicke (oder auch durch damit verbundene Worte, s. Meyers Berufen ) andre Personen oder fremdes Eigentum zu behexen und ihnen dadurch zu schaden (in Bayern verneiden , in Böhmen übersehen , in Norddeutschland verscheinen ). Bei den Alten faßte man diese Bezauberung mit dem Berufen als baskania, fascinatio zusammen, und die Telchinen, Illyrier, Triballer waren wegen des bösen Blickes berüchtigt; die betreffen den Personen sollten sich (nach Plinius) durch doppelten Augenstern …