Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Blindenanstalten
Blindenanstalten ( Blindeninstitute ). Es gibt, abgesehen von Heilanstalten für Augenkranke, zwei Arten von Instituten für Blinde: Anstalten zur Versorgung unheilbarer Blinden ( Blindenhospitäler oder - Asyle ), in denen erwachsene Blinde Beschäftigung und Unterhalt finden, und Anstalten zur Erziehung und zum Unterricht blinder Personen , insbes. blindgeborner oder erblindeter Kinder. Aus dem Mittelalter werden als Blindenasyle genannt das angeblich vom erblindeten Herzog Welf VI. um 1178 gegründete Hospital St. Nikolai zu Memmingen (Schwaben) und das 1260 nach dem Kreuzzug Ludwigs des Heilige…