Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Blankogeschäft N.
Blankogeschäft, N. ›gegenüber einer noch nicht endgültig bestimmten Person vorgenommenes oder mit einem noch nicht endgültig bestimmten Inhalt vereinbartes Geschäft‹, 19. Jh.?, s. blanko, Geschäft