Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Bilbreif m.
Bilbreif m. der schriftliche Kontrakt zur Erbauung eines Schiffes, welcher zwischen einem Zimmermann und demjenigen, der ein Schiff bauen läßt, gemacht wird; ein Schiffer muß diesen Bilbreif stets bei sich führen, und ein Schiff, welches ohne solchen verkauft wird, kann keinen Paß bekommen Röd. 1, 304; 'wobei überdem ... aus dem Bielbriefe oder aus dem Kaufcontracte sattsam erhellet, an welchem Ort das Schiff erbauet, oder wo und zu welcher Zeit, auch von wem es gekaufet worden' Tractat von 1779; 'für einen Byl- oder Bill-Brief 24 Schill.' (1802) Sa. Land.-Ges. 5, 325. Vgl. bil (Sp. 866) . — M…