Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Beymêssen
Beymêssen , verb. irreg. act. (S. Adelung Messen ,) 1) Für die wirkende Ursache einer Veränderung ausgeben, wodurch es sich von dem bloßen beylegen unterscheidet. Ich werde dir die Schuld nicht beymessen. Ich messe es deinem Unverstande bey, gebe deinem Unverstande die Schuld. Er mißt sich alles bey, gibt sich für den Urheber alles dessen aus. 2) Beylegen, etwas von einer andern Sache behaupten; doch nicht so richtig. Einem Vollkommenheiten beymessen, die er nicht besitzt, besser zuschreiben, beylegen. 3) Einem Glauben beymessen, ihm glauben. Anm. Es scheinet, daß dieses Wort, welches in den ä…