Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Beylêgen
Beylêgen , verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Activum. 1. Eine Sache bey oder neben der andern legen. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einer Klagschrift die Beweisstücke, einer Ausführung die Urkunden, einem Briefe eine Rechnung beylegen. 2) Figürlich. (a) Jemanden seine Tochter beylegen, sie ihm zur Ehe geben; welche Redensart aber im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist. (b) Eine Sache von der andern behaupten. Man leget ihm viel Verstand bey. Er hat ihm die größten Lobsprüche beygelegt. Einem Geiste menschliche Bildung beylegen, sich ihn unter einer menschliche…