Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEVORRECHTUNG f
BEVORRECHTUNG f . abl. von bevorrechten vb. privileg, im 19. jh. auch standesprivileg: 1810 für den staat giebt es hier keine befreiungen, keine bevorrechtungen, die allgemeinen gesetze der menschlichen natur sind älter als er Jahn volksthum 217. 1853 diese eigenthümliche bevorrechtung der adjunkten datiert aus der vorreformatorischen zeit Tholuck vorgesch. 1,1,50. 1921 solidarisches zusammenwirken aber schließt ständische schichtungen und bevorrechtungen aus Rathenau br. (1926)2,297. 1951 die dringlichste frage für den bürger war es, womit er angesichts des offenbar werdenden bankrotts seiner…