Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Beteiligter M.
Beteiligter, M., ›wer an einer Angele- genheit teil hat‹, ›(im Verfahrensrecht) wer am Verfahren teilnimmt oder zum Verfahren zugezogen wird, wessen Rechts- stellung durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird, (im Verwaltungsprozeß- recht) der Kläger und der Beklagte und der Beigeladene und der Vertreter des öffentlichen Interesses‹, ›Beteiligter‹ Badi- sches Landrecht 1809, Lüt. frz. participe, M., ›Teilnehmer‹?, s. beteiligen