Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Bestechlichkeit F.
Bestechlichkeit, F. ›Fordern oder Sich- versprechenlassen oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten als Gegenleistung dafür daß er eine Diensthandlung vornimmt oder unterläßt und dadurch seine Dienstpflichten verletzt (passive Bestechung)‹, s. bestechlich, heit, vgl. Grimm DW 1854