Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Besitzkonstitut N.
Besitzkonstitut, N. ›Besitzmittelungs- verhältnis, Verhältnis zwischen mittelbarem und (weiterem mittelbaren oder) unmittel- barem Besitzer vermöge dessen dieser je- nem gegenüber auf Zeit zum Besitz be- rechtigt oder verpflichtet ist (z.B. Nieß- brauch bzw. Miete)‹, 19. Jh., z.T. Lüs. lat. constitutum possessorium, N., ›Besitzkon- stitut‹, s. Besitz, Konstitut