Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften , im weitern Sinn Vereinigungen von Angehörigen desselben Berufs oder derselben Berufsgruppen zwecks Förderung von Berufsinteressen. Zu ihnen zählen ebenso die alten Gilden, Innungen, Zünfte, Knappschaften wie die Gewerkvereine, die freien Unternehmerverbände, die Vereinigungen von Ärzten, Rechtsanwalten, Schriftstellern und andre freiwillige Berufsvereine , die sich die Pflege der Standesinteressen zur Aufgabe machen. Im engern Sinne versteht man darunter die im Deutschen Reich auf Grund der Unfallversicherungsgesetze neu geschaffenen korporativen Verbände der Unternehm…