Hauptquelle · Rheinisches Wb.
bergen II
bergen II nur vereinzelt st.: 1. sich b., verbergen. Sech för de Regem b. Mörs-Friemersh . — 2. etwas b. Es en Moltet koum gebörgt, werd wer för en neu gesörgt Eup . Dann in Zurufen beim Klickersp., wenn der Rufende seinen Schiessklicker hinter einen Gegenstand ‘bergen’ will, damit der Gegner ihn schlechter treffe. Berge alles! Eusk . Bergstəmər! Köln-Sinthern . Op bergstemer! man darf statt in die Vertiefung, wo der Kl. liegt, nebenan auf eine Erhöhung die Hand halten Eusk-Weingarten . — 3. Part. geborgen. Rip jəbǫrĭχ, Nfrk γəbørjə nach dem Nhd. De es durch seng got Hirot geborig er kann alle…