Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Berechtiget adv.
Berechtiget , adv. eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit, von berechtigen, mit Recht oder Gewalt, Vollmacht versehen. Zu etwas berechtiget sein, Recht, Vollmacht zu etwas haben. Er ist dazu nicht berechtiget. ♁ Daher die Berechtigtheit, ein hartes Wort für, die Befugniß. N. allgem. Deutsche Bibl.