Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Beigeladener M.
Beigeladener, M. ›am Prozeß an sich nicht beteiligte aber vom Gericht während des Verfahrens wegen der Berührung ihrer rechtlichen Interessen durch die Ent- scheidung hinzugeladene Person‹, 19. Jh.?, s. beiladen