Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEIBOOT n.
BEIBOOT n. zu boot. ‘ zu einem schiff gehöriges boot (zum an-land-gehen u. ä.) ’ 1791 gestern kam hier (in Ostende) mit einem expressen beyboot von Boulogne der erste adjudant des königs von Frankreich an bayreuther ztg. (9.7.)673 a . 1822 der kapitän ließ sogleich die seegel maskiren, daß (!) beiboot in’s meer sezzen ztg. elegante welt (27.7.)1158. 1860 die flottille bestand .. aus dem kriegsdampfer „Radetzki“ ..; dem kriegsdampfer „Ticino“ ... dazu kommen noch .. zwei hölzerne beiboote zum Radetzki, ein eisernes beiboot zum Ticino bundesbl. schweiz. eidgenossenschaft 1,111. ⟨1949⟩ die „Henri…