Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
behördlich
behördlich
Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres behören, mhd. zuo behœren ‘(zu)gehören, zukommen, gebühren’ (s. hören, gehören und Zubehör) an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’; dazu das heute unübliche behörig Adj. ‘gehörig, gebührend, passend’. Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung an behörigen Ort (behörigen Orts) hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt. Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke behördlich Adj. ‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; behördlicherseits Adv. ‘von seiten einer Behörde’.