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behördlich

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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

behördlich

behördlich

Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres behören, mhd. zuo behœren ‘(zu)gehören, zukommen, gebühren’ (s. hören, gehören und Zubehör) an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’; dazu das heute unübliche behörig Adj. ‘gehörig, gebührend, passend’. Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung an behörigen Ort (behörigen Orts) hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt. Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke behördlich Adj. ‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; behördlicherseits Adv. ‘von seiten einer Behörde’.
814 Zeichen · 19 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    behördlich

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +1 Parallelbeleg

    behördlich , von der behörde ausgehend: behördliche maszregeln, anordnungen.

  2. Spezial
    behördlich

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    be|hörd|lich adj. ofizial (-ai, -a). ▬ behördlich e Maßnahme provedimënt dl’autorité m. ; mit behördlich er Genehmigung …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit behoerdlich

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von behoerdlich 2 Analysen

behorden + -lich

behoerdlich leitet sich vom Lemma behorden ab mit Suffix -lich, mit Umlaut-Wechsel, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Alternativen: be-+hord+-lich

behoerdlich‑ als Erstglied (1 von 1)

behördlicherseits

Pfeifer_etym

behoerdlich·er·seits

Behörde f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. Das aus der Kanzleisprache stammende, se…