Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Begriffsjurisprudenz F.
Begriffsjurisprudenz, F. ›Richtung der Rechtswissenschaft die davon ausgeht daß die Rechtsordnung aus einem lückenlos geschlossenen System von Begriffen bestehe (Begriffspyramide) aus welchem allein durch logischen Denkvorgang eine Lösung jeden Einzelfalles ermittelt werden könne‹, 20. Jh.?, s. Begriff, Jurisprudenz begründen, V., ›mit einem Grund verse- hen‹ østerreich 1589, mhd. begründen, V., ›Grund legen‹, s. be, Grund begründet, Adj., ›mit einem Grund ver- sehen‹, 19. Jh.?, s. begründen