Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
befug m.
befug , m. jus, potestas: nach befug der berürten ordnung. beschl. des reichsreg. von 1501 §. 1; so gar wenig fehlet, dasz man eine schlimme sache nicht mit einem ansehnlichen mäntelchen des rechtmäszigen befugs bedecken kan. in einer schrift von 1675. man sehe das einfache fug.