Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Befristung F.
Befristung, F. ›Nebenbestimmung eines Rechtsgeschäfts die dessen Wirkungen in ihrem Beginn oder ihrem Ende von einem gewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht‹, Lohenstein 1690, s. befristen, ung