Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
befrigen
befrigen 1. dotieren, privilegieren: 'So auch bey einem Bürger oder Pawren, so damit nicht befreyet, Hasennetz und ... das er Hasen jagte, schösse oder lauschte, befunden würden, denen sollen dieselben Netze und Zeug genommen werden' Pol.-Ord. v. 1572. 2. sich verheiraten: 'Glicker gestalt schall kein unbeerveter Wedewer edder Wedewe sick vor gethaner Erffschichtung wedderumb befreien' (16. Jahrh.) Burm. Bürg. 93; 'schall sick wedderumb befrien' ebda 92; 'er auch in schlechter Autorität stünde, indem er sich in seiner Jugend mit den Dienerinnen eines Rathsmitgliedes befreit hätte' (1627) Spald…