Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
baurecht
baurecht
- ›auf Pflugland bezogenes Nachbarschaftsrecht‹
- ›Recht, nach dem Grundbesitztümer von einem Grundherren an Pächter gegen Abgabepflicht verliehen werden bzw. nach dem Pächter ein ihnen verliehenes Gut bewirtschaften; Bewirtschaftungsvorschrift‹; daz
- ›Baurecht, Bauordnung‹; speziell: ›auf Gebäude bezogenes Nachbarschaftsrecht‹
- wohl ›Ausdehnung der Bergmasse, die eine bergmännische Nutzung zuläßt‹; metonymisch: ›Förderungsrecht‹