Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Bauerbank
Bauer-bank f.: 1. ursprüngl. die genossenschaftliche Vereinigung der B. eines bestimmten Bezirkes zur Förderung ihrer Interessen u. zum Schutze ihres Besitzes, schliesslich mit richterlicher Kompetenz in Feldsachen. Die Kölner Bauernbänke haben bis XIX/2 gedauert als Privatvereinigung ohne irgendwelche Rechte, vor allen Dingen mit religiösem Einschlag, u. die Nachkommen opferten noch 1905 in den Pfarrkirchen S. Severin u. S. Pantaleon ihre Bauerbankskerze, und noch liessen sie Messen lesen für das Gedeihen der Feldfrüchte. — Wat dehste en menger B.? ein Spiel , bei welchem ein bestimmter Bezir…