Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Backhausglöckchen
Back-haus-glöckchen Hunsr n.: 1. die Glocke auf dem Gemeindebackhaus, die die Gemeinde zu Versammlungen, die Scheffen zur Ratssitzung (ev. ins Gemeindebackhaus) einlädt. Wird mit einer kleinen Unterbrechung zweimal geläutet, so begibt sich jeder Bürger auf die Backesbrück, wo der Vorsteher oder Scheffe Bekanntmachungen über Gemeindeangelegenheiten zu verkünden hat. Wird bloss einmal geläutet, so hat sich jeder zu einer vorher bestimmten Gemeindearbeit, einer Versteigerung oder andern Veranlassung an der bekannt gegebenen Stelle einzufinden. — 2. scherzh. Hodensack eines kleinen Jungen Simm-Lau…