Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Austauschpfändung F.
Austauschpfändung, F. »(in der Zwangs- vollstreckung) die Pfändung gewisser un- pfändbarer Sachen unter gleichzeitiger Hingabe eines dem geschützten Verwen- dungszweck genügenden Ersatzstückes oder eines zur eventuellen Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geld- betrages« 19. Jh.?, s. Austausch, Pfändung