Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Ausstellungen
Ausstellungen , die Darstellungen der gewerblichen und künstlerischen Tätigkeit eines Landes oder mehrerer Länder durch Vorführung der in dem vertretenen Gebiet erzeugten Produkte und ausgeübten Verfahren. Das klassische Altertum kannte keine A. und brauchte sie auch nicht. Im christlich-germanischen Mittelalter veranstalteten die Klosterschulen schon früh A. der Arbeiten ihrer Zöglinge, die Zünfte solche von Meisterstücken. Vornehmlich entwickelten sich aber die A. aus den Warenlagern und Schaustellungen der Messen und Märkte heraus. Diese ersten A. waren auf einzelne Länder beschränkte Indus…