Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Ausschlagung F.
Ausschlagung, F. »(im Erbrecht) die dem Nachlaßgericht gegenüber abzugebende formgebundene und fristgebundene Wil- lenserklärung des vorläufigen Erben die Erbschaft nicht anzunehmen« »Heraus- schlagen«, »Verzicht« 1616 Schweiz, s. aus- schlagen, ung