Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Aushausung
Aushausung
- 1745 Knapp,BeitrRWG. 426
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so erlöscht die gerechtigkeit nicht durch den tod des verkäufers, ... es sey denn nur die aushausung des vorigen leibs stipulirt1756 CMax. IV 7 § 29 Faksimile (Abschnittsbeginn)