Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Aushaltung
Aushaltung
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wird ... ihme [der weingarten] ... durch aushaltung der jahre des stadt rechtensBöhmStR. 1720 S. 289
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bei nächtlicher aushaltung, heugraumath oder anderer abschneidung1773 BeitrSteirG. 25 (1893) 96