Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
auserwinnen
auserwinnen
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das der cleger die schulden des beclagten außerwinnen mag1523 Köbel,GO. 27 Faksimile
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würde aber jemand durch ein richtskraft erwachsenes urtheil ein hofrecht ... auserwonnen habenoJ. Maurenbrecher II 360 Faksimile