Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Augustiner
Augustiner , 1) A.- Chorherren , nach dersogen. Augustinerregel (s. d.) lebende Kanoniker. Im Mittelalter in zahlreichen Kongregationen verbreitet, unter denen die zu Beginn des 12. Jahrh. gebildete Kongregation von St. Viktor zu Paris durch ihre theologische, die gegen Ende des 14. Jahrh. entstandene Kongregation von Windesheim in Holland durch ihre kirchliche Bedeutung hervorragten, haben die A.-Chorherren seit der Reformation ihre Bedeutung verloren, und es bestehen gegenwärtig nur noch wenig Stifter. S. auch Meyers Kreuzherren , Prämonstratenser. 2) A.- Eremiten , Einsiedler des heil. Augu…