Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Assecuranz
Assecuranz , d.h. Versicherung, ein Vertrag, durch welchen sich der eine Theil zur Uebernahme einer gewissen Gefahr gegen die Bezahlung einer bestimmten Summe verpflichtet (Assecuranzprämie). Je größer eine Gesellschaft ist, um so mehr ist sie gesichert; die A. sind wegen des Ueberschusses, den die eingezahlten Prämien gegen die verabfolgten Entschädigungen gewähren, ein Gegenstand der Spekulation geworden. Diesen spekulativen Gesellschaften stehen die gegenüber, wo die Betheiligten den Schaden der Einzelnen durch gleichumgelegte Beiträge tilgen, so daß hier die Prämie steigt oder fällt, je na…