Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Assam
Assam . Landsch. zwischen Voder- und Hinterindien im obern Thal des Brahmaputra, an Tibet und Butan gränzend, 1200 QM. gr., mit 1 1 / 2 Mill. E. Klima und Erzeugnisse wie im andern Indien; die Einw. sind fast durchgängig Anhänger des Brahmadienstes, aber weniger kultivirt als die eigentlichen Hindu. A. wurde 1825 den Engländern im Frieden zu Yandabu abgetreten; es ist in 3 Gouvern. getheilt: Sodija mit der gleichnam. Hauptst., das eigentliche Assam mit Rangpur und Jorha, Kamrup mit Gohati.