Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Arnoldscher Prozeß
Arnoldscher Prozeß , ein merkwürdiges Beispiel der Kabinettsjustiz Friedrichs II. von Preußen. Der Müller Johann Arnold besaß die Krebsmühle bei Pommerzig in der Neumark, für die er dem Besitzer des Gutes, dem Grafen v. Schmettau, eine jährliche Erbpacht in Korn zu entrichten hatte. Als nun der Landrat v. Gersdorff, dem das oberhalb der Mühle gelegene Gut Kay gehörte, 1770 drei Karpfenteiche anlegte, erklärte Arnold, daß ihm das Wasser zur Mühle dadurch genommen werde, zahlte von 1773 an den Erbkanon nichtmehr und wies auch alle Vergleichsanerbietungen Schmettaus zurück. Da die Mühle jedoch fo…