Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Armenschulen
Armenschulen , Unterrichtsanstalten für Kinder, deren Eltern nicht im Stande sind für den nothwendigen Unterricht aus eigenen Mitteln zu sorgen. Solche Anstalten sind zum Theil Privatstiftungen, theils Gemeinde-, theils Staatsanstalten, gewöhnlich wirkt Privatwohlthätigkeit, Gemeinde und Staat zusammen. Die Einrichtung dieser Schulen ist sehr verschieden, indem sie sich nach der künftigen Bestimmung der Schüler, dem Orte der Schule, ob in der Stadt oder auf dem Lande, und nach dem Vermögen der Anstalt richtet. Die meisten Armenschulen sind jetzt Armenerziehungsanstalten, indem die Kinder der A…