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Appoint

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Appoint

Bd. 1, Sp. 636
Appoint (franz., spr. -pŭäng; ital. Appunto), zur Vollzahlung eines Geldbetrags dienende Scheidemünzen. Insbesondere heißt A. ein Wechsel, durch den in Verbindung mit einem oder mehreren andern eine Forderung vollkommen ausgeglichen wird. Erhält z. B. A von B für eine Forderung von 354 Mk. zwei Wechsel, von denen der eine auf 300, der andre auf 54 Mk. lautet, so ist der letztere ein A., insofern durch sein Hinzukommen die Schuld auf den Punkt (à point) ausgeglichen wird. In diesem Sinne heißt par appoint oder per appunto remittieren oder trassieren soviel wie den Saldo oder Rest einer Forderung durch Wechselsendung übermachen oder durch Wechselausstellung erheben. Auch versteht man unter A. jeden Teil einer Wechselsendung (Rimesse) oder einen Wechsel überhaupt. Dann wird der Ausdruck auf die auf verschiedene Beträge lautenden Schuldverschreibungen einer Anleihe übertragen. So werden Obligationen in Appoints (Abschnitten) zu 100, 500, 1000 Mk. etc. ausgestellt. Auch Papiergeld, Banknoten werden in Appoints zu 5, 10, 20, 100 Mk. etc. ausgegeben. Wenn auf Kurszetteln bei der Notiz eines Papiers zu lesen ist »kl.––«, so heißt dieses, daß kleine Appoints (Stücke) fehlen. In Bekanntmachungen von Kreditgesellschaften, die bisweilen näher angegebene »Appoints« ihrer Obligationen als ausgelost und rückzahlbar bezeichnen, sind unter den Appoints nur die betreffenden einzelnen Nummern zu verstehen. – Appointieren, ausgleichen, sich vergleichen; Rechnungen mit den Handelsbüchern vergleichen; auch soviel wie besolden.
1536 Zeichen · 26 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Appoint

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Appoint (frz. —oeng), ital. Appunto , die vollständige Deckung einer Schuld durch einen Wechsel; gewöhnlich jeder Wechse…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit appoint

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appoint‑ als Erstglied (1 von 1)

Appointiren

Herder

appoint·iren

Appointiren , eine Rechnung mit Handelsbüchern vergleichen, ausgleichen; Bescheid geben, daher appointirt sein, so viel als beschieden sein.