Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
APPERTINENZ f.
DWB2 APPERTINENZ f. DWB2 das dazugehörende, zubehör, bes. ‘zugehöriger teil des grundbesitzes ’ ; von gleichbed. mlat. appertinentia, zu (m) lat. appertinere dazu gehören, (zu)gehören; überwiegend im plur., häufig lat. flektiert: DWB2 1614 hertzog Johan .. hat .. genante herrligkeit (landbesitz) von Breda, neben seiner appertinentz, verkaufft Meteren, niderlend. krieg 528 a . 1731 vor diesem hat solcher orth mit seinen appertinentien eigene herren gehabt in: Berlichingen lebensbeschr. 120 L. 1836 voll von gefüllten mehlsäcken und kornsäcken und anderen appertinenzen der wirtschaft List 8,470 B…