Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
anweiser
anweiser
- ›Lehrmeister, Lehrer, Ratgeber‹.
- ›Rechtsbeistand, Rechtsberater‹; bei Geschäftsunfähigkeit eines Prozeßbeteiligten: ›Vormund‹
- ›Leiter von Arbeiten, Vorarbeiter‹.
- ›Führer, Anführer‹; auch spezialisiert: ›Veranstalter, Ausrichter von Festlichkeiten‹.
- bedeutungsverwandt zu anrichter 2.