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Antizipation

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Antizipation

Bd. 1, Sp. 590
Antizipation (lat., »Vorausergreifung, Vorausnahme«), ein in verschiedenen Beziehungen angewendeter Ausdruck. In der Logik bezeichnet man mit A. die vorläufige Anerkennung eines Satzes als wahr in Erwartung einer spätern Begründung. In der Rhetorik ist A. soviel wie Prolepsis. – In der Rechtswissenschast bedeutet A. eine Handlung, die früher, als der ordnungsmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Rechtsgang es erlaubt, vorgenommen wird. So ist im Handel A. (antizipierte Zahlung, Zahlung anticipando) eine vor dem verabredeten, gebräuchlichen oder gesetzlichen Termin geleistete Zahlung. Dieselbe begründet einen Anspruch auf Zinsvergütung, die durch Abzug eines Zwischenzinses (Interusurium, Rabattabzug, Diskont) bewirkt wird. – Im Finanzwesen bezeichnet A. die Vorausentnahme erst später fälliger Einnahmen, sei es, daß man Steuern, die erst später fällig werden, im voraus bezieht, sei es, daß die zukünftigen Einnahmen einstweilen durch ein Anlehen verfügbar gemacht werden. Früher bediente man sich zu diesem Zweck eines mit Hilfe der später eingehenden Einnahmen wieder einzulösenden Papiergeldes. So wurde 1812 die preußische Vermögens- und Einkommensteuer durch gestempelte Tresorscheine, welche die Staatskassen für bar annahmen, antizipiert. Die bei der Steuerzahlung eingehenden Scheine sollten vernichtet, die auf diese Weise nicht eingegangenen aber aus dem Steuerertrag eingelöst und vernichtet werden. Das heute angewendete Antizipationsmittel ist der Schatzschein (s. d.). – Im Patentwesen spricht man von einer A., wenn eine patentierte oder zur Patentierung angemeldete Erfindung bereits vor der Anmeldung bekannt gewesen ist. – In der Medizin bedeutet A. das verfrühte Eintreten von typischen Krankheits-, namentlich Fieberanfällen sowie überhaupt ein vorzeitiger, dem Lebensalter des Patienten noch nicht angemessener Vorgang. – In der Musik versteht man unter A. das Eintreten eines oder mehrerer dem nächstfolgenden Akkord angehörender Töne auf einen demselben vorausgehenden leichten Zeitteil (s. nebenstehendes Beispiel). 200@@break
2059 Zeichen · 26 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    ANTIZIPATIONf.

    Grimm Neubearbeitung (1965–)

    ANTIZIPATION f. aus lat. anticipatio vorgefaßte meinung, vorbegriff von einer sache, ehe man sie durch unterricht kennen…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Antizipation

    Goethe-Wörterbuch

    Antizipation immer -c- 1 Vorwegnahme a als Fähigkeit des Dichters, Kenntnis und Begriff der Welt unabhängig vom Erlebten…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Antizipation

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Antizipation (lat., »Vorausergreifung, Vorausnahme«), ein in verschiedenen Beziehungen angewendeter Ausdruck. In der Log…

  4. Spezial
    Antizipationf

    Dt.-Russ. phil. Termini

    Antizipation , f антиципация , ж

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit antizipation

3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

antizipation‑ als Erstglied (3 von 3)

Antizipationsgeschäfte

Meyers

Antizipationsgeschäfte werden Geschäfte genannt, bei denen der Verkaufskommissionär dem Kommittenden auf die von demselben zum Verkauf empfa…

Antizipationsschein

GWB

antizipation·s·schein

Antizipationsschein immer -c- 1811 u 1813 herausgegebenes österreich Papiergeld jener niedere Stand des Papiers. Ein ergangenes Patent hatte…

Antizipationsscheine

Meyers

antizipation·s·scheine

Antizipationsscheine , 1813 im Betrag von 45 Mill. Gulden ausgegebenes, später stark vermehrtes österreichisches Papiergeld ( Zentralkassean…