Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Antheilsschein Der
○ Der Antheilsschein , des — es, Mz. die — e, ein Schein, welcher beweiset, daß man an irgend einer Unternehmung und dem daraus zu erwartenden Gewinne Antheil habe und haben solle (Actie). Kinderling.