Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ANTEILSCHEIN m.
ANTEILSCHEIN m. älter auch anteilsschein. aktie, schriftl. beleg über den umfang der teilhaberschaft an gemeinsamem kapital; zu anteil 1 a : 1795 actie .. antheilsschein Kinderling reinigkeit 110. 1807 antheilsschein .. schein, welcher beweiset, daß man an irgend einer unternehmung und dem daraus zu erwartenden gewinne antheil habe und haben solle (actie) Campe wb. 1,189 b . 1907 die bestellungen mußten ausgeführt werden, die anteilscheine durften nicht tiefer fallen Stilgebauer börsenkönig 389. ⟨1963⟩ ich .. bin bereit, .. mehrere anteilscheine einer solchen gesellschaft (zur förderung der ku…