Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ansprechen
ansprechen
- ›jn. ansprechen, nach etw. fragen; jn. zur Rede stellen‹; vereinzelt: ›jn. verhören‹.
- ›jn. bittend ansprechen, jn. um etw. bitten, ersuchen‹.
- ›jn. zu etw. (in allen Belegen: zum Kampf oder gerichtlichen Zweikampf) herausfordern‹.
- ›jn. mit Zaubersprüchen ansprechen, jn. beschwören, jn. segnend anrufen‹.
- ›jn. als jn. in einem bestimmten Status (z. B. als Herren) oder in einer bestimmten Eigenschaft (z. B. als leibeigen) ansehen, betrachten, behandeln‹.
- ›jn. zu etw. anstacheln, bewegen, veranlassen‹.
- ›jn. einer Forderung halber oder eines Vergehens wegen verklagen, jn. beschuldigen, Ansprüche gegen jn. erheben, jn. rechtsförmlich belangen, gegen ihn vorgehen‹.
- ›etw. rechtsförmlich als sein Eigentum fordern, beanspruchen, Klage um etw. erheben‹; auch: ›Beschlag auf etw. legen, etw. beschlagnahmen‹.
- ›etw. anfechten, in Frage stellen‹.
- ›sich auf etw. berufen, auf etw. Bezug nehmen‹.
- ›etw. (ein Tier) anbellen (von Hunden gesagt)‹; ›nach der Fährte Alter und Geschlecht des Wildes ansagen‹.
- etw. ist jm. angesprochen ›etw. kommt jm. von Natur aus zu‹.
- ›etw. (z. B. eine Stadt) beschießen‹.