Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Anscheinsbeweis M.
Anscheinsbeweis, M. »prima-facie-Beweis, Beweis einer bestimmten Ursache bzw. eines bestimmten Ablaufes oder eines be- stimmten Erfolges aus einer feststehenden Tatsache mit Hilfe der allgemeinen Le- benserfahrung (z.B. Fahren eines Autos gegen einen Baum deutet auf Fahrlässigkeit des Fahrers)« 20. Jh.?, s. Anschein, Beweis