Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
anfechten
anfechten
- ›etw. (z. B. einen Strick) anlegen‹.
- ›jn. überkommen, jm. zustoßen‹.
- ›jn. belasten, bekümmern‹.
- ›jn. anfechten, zu verführen suchen, locken (im religiösen Sinne)‹.
- ›jn. reizen, beeindrucken‹, im Unterschied zu 4 von Bezugsgegebenheiten, die positiv gewertet werden.
- ›jn. dringend um etw. ersuchen, auf jn. einwirken, etw. zu tun‹.
- ›jn. sexuell mißbrauchen, sich an jm. vergehen‹.
- ›jn. gerichtlich belangen, rechtlich gegen jn. vorgehen‹.
- ›jn. verbal angreifen, schelten, schmähen; jn. überfallen, tätlich angreifen; (Gruppen, Reiche) mit Krieg überziehen, bekriegen, angreifen‹.
- ›gegen etw. ankämpfen‹; nur ein isolierter Beleg.
- ›etw. anfechten, Einspruch gegen etw. einlegen; jn. (Zeugen) für befangen erklären‹.