Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
anfallen
anfallen
- ›einfallen, hereinbrechen (von Naturerscheinungen wie Nebel o. ä., von Tageszeiten); eintreten, sich ereignen (von geschichtlichen Gegebenheiten wie Teuerungen o. ä.)‹.
- ›jn. überkommen, befallen (seltener von Positivem, öfter von Negativem gesagt)‹.
- ›jm. erblich zufallen, durch Erbschaft an jn. übergehen; etw. erben, erblich übernehmen‹; vereinzelt auch allgemein: ›jm. zufallen, zuteil werden‹.
- ›jn. liebend umfassen, umarmen‹.
- ›jn. um Hilfe bitten, mit einer Bitte an jn. herantreten‹.
- ›jn. gerichtlich belangen; (eine Klage o. ä.) gegen jn. anstrengen, anhängig machen‹.
- ›jn. festnehmen, verhaften, greifen‹.
- ›jn. anfallen, überfallen, angreifen; js. Ehre antasten; etw. militärisch angreifen‹.
- ›etw. beschlagnahmen‹.
- ›etw. dadurch als sein Eigentum erklären und beanspruchen, daß man die Hand darauf legt‹.
- ›sich etw. widerrechtlich aneignen, auf etw. übergreifen, etw. unter Ausnutzung seiner Machtstellung an sich ziehen‹.