Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ammenlohn
Ammenlohn
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aller ammen lohn ist geordennts lonAnf. 15. Jh. Ruprecht 335 Faksimile
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soll für lidlon gehalten werden ... ammenlon1515? BaselRQ. I 1 S. 251 Faksimile
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wann ... ein wohlhabender vater- und mutterlose weislin auferzeucht, mag derselbe wohl derselben gut vmb ein ... billichen pfenning nutzen anstatt des gelts für den amlohn1675 ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 99 Faksimile