Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALTER EGO n.
ALTER EGO n. (m.) lat. anderes, zweites ich. bereits im klass. latein bezeugt, vgl. Georges lat.-dt. hdwb. 8 1,2366, Büchmann geflügelte worte ( 3 1964)470. in dt. texten erst seit dem 19. jh. geläufig. 1 bevollmächtigter vertreter (im juristischen sinne), stellvertreter mit allen vollmachten: 1728 alter ego, heist in Spanien eine vollmacht, so von dem könige ertheilet wird, krafft dessen der gevollmächtigte .. in allen sachen decidiren kan Sperander a la mode-spr. 29 a . 1827 der jetzige könig von Neapel, damals alter ego seines vaters in: Schulz/B. fremdwb. (1913)1,28. ⟨1891⟩ Alfred, den du …