Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Altera pars
Altera pars , lat., der andere Theil, die andere Partei; daher audiatur et altera pars , man höre auch d. a. P.
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Altera pars , lat., der andere Theil, die andere Partei; daher audiatur et altera pars , man höre auch d. a. P.
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Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg
Altera pars , lat., der andere Theil, die andere Partei; daher audiatur et altera pars , man höre auch d. a. P.
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Wortbildung
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Herder
Altera pars Petri , soviel als Judicium, Scharfsinn; soll daher kommen, daß im 16. Jahrh. Peter Ramus in seinem Lehrbuche der Logik im 2. Th…
Herder
Audiatur et altera pars , Rechtssatz: der andere Theil werde auch gehört.