Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALLGEMEINNÜTZLICH adj.
ALLGEMEINNÜTZLICH adj. von allgemeinem nutzen: 1653 wannenhero sie in keinen zweiffel setzen wolten, der könig würde ihm solche, zu dergleichen löblichen vnd allgemeinnützlichen ende angesehene action ( ein bündnis zu schließen ) nicht allein billigen, sondern auch mit seinem königlichen favor secundiren Chemnitz schwed. krieg ( 1648 ) 2,81 b . zu befürderung der so hochnothwendigen, allgemeinnützlichen vnd vnentberlichen commercien ebd. 2,794 a . ⟨1797⟩ dann gingen sie ( Schildbürger ) in die herberge und schmauseten auf unkosten der gemeine, weil sie ein so löbliches, allgemeinnützliches wer…