Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALLGEMEINGESETZLICHKEIT f.
ALLGEMEINGESETZLICHKEIT f. allumfassende allgemeingültige gesetzmäßigkeit: ⟨v1923⟩ das rein rationale denken .. wird .. immer zur allgemeingesetzlichkeit .. hinführen Troeltsch/L. glaubenslehre ( 1925 ) 269. 1926 der uniformität der allgemeingesetzlichkeit in den äußeren lebensformen tritt unabweislich die eigenartige geformtheit, das ethische sein sui generis der einzelperson, als eigenart entgegen N. Hartmann ethik 287. ⟨1940⟩ Kants kategorischer imperativ wirkt ausschließlich formal, denn er verpflichtet den einzelnen aus der allgemeingesetzlichkeit als solcher Friedländer frieden [ 1945 ] …